Teilnahmebedingungen MÖBEL MARTIN Naturschutz-Baumeister
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel „MÖBEL MARTIN Naturschutz-Baumeister“ und die Durchführung des Gewinnspiels richten sich nach den folgenden Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennen die Teilnehmer die Teilnahmebedingungen als verbindlich an.
1. Veranstalterin
Veranstalterin des Wettbewerbes ist die MÖBEL MARTIN B.V. & Co KG, Kurt-Schumacher-Str. 24, 66130 Saarbrücken, Tel.: +49 (0) 681 8803-0, E-Mail: [email protected] (im Folgenden: „Veranstalterin“).
2. Dauer des Gewinnspiels
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist bis zum 04.07.2025 möglich. Verspätet eingereichte Bewerbungsbögen (ausgefüllte Online-Formular) werden nicht berücksichtigt.
3. Teilnahmehandlung und Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Kindergärten, Kindertageseinrichtungen und Grundschulen ab Gruppen von 10 Kindern mit Standort im Saarland oder Rheinland-Pfalz.
Die Teilnahme erfolgt, indem der Leiter der Teilnehmergruppe das online zur Verfügung gestellte Formular ausfüllt und online an die Veranstalterin übersendet.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Der Leiter der Teilnehmergruppe versichert, dass die im Bewerbungsbogen gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.
Es ist lediglich eine einmalige Teilnahme per Emailadresse erlaubt.
4. Auswahl der Gewinner und Gewinndetails
Die ersten 50 Gruppen, die sich über das Online-Formular anmelden, erhalten das Naturschutz-Kit.
Eine Barauszahlung des Preises ist ausgeschlossen. Der Gewinner hat keinen Anspruch auf Auszahlung der Preise in Sachwerte oder Tausch der Preise gegen einen anderen Gegenstand. Die Preisanspruch ist nicht auf eine andere Person als den Teilnehmer übertragbar.
5. Benachrichtigung der Gewinner
Die Gewinner werden von der Veranstalterin per E-Mail, Telefon oder Anschreiben per Post an die jeweils im Teilnahmeformular angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt.
6. Ausschluss von Teilnehmern
Die Veranstalterin behält sich vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen. Dies erfolgt dann, wenn die Veranstalterin Kenntnis davon erlangt, dass ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen vorliegt. Die Veranstalterin ist nicht verpflichtet, den Grund für den Ausschluss aus dem Wettbewerb mitzuteilen.
7. Technische Verfügbarkeit, Beendigung des Wettbewerbs, Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher Angaben und behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen oder aus sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels mit angemessenem Aufwand nicht gewährleistet werden kann. Der Teilnehmer hat kein Recht auf Wiedergutmachung, Schadenersatz oder sonstige Ansprüche gegenüber dem Veranstalter
8. Ausschluss des Rechtsweges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.