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Teilnahmebedingungen
MÖBEL MARTIN Naturschutzpreis 2025

Die Teilnahme an dem Wettbewerb „MÖBEL MARTIN Naturschutzpreis“ und die Durchführung des Wettbewerbs richten sich nach den folgenden Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennen die Teilnehmer die Teilnahmebedingungen als verbindlich an.

1. Veranstalterin
Veranstalterin des Wettbewerbes ist die MÖBEL MARTIN B.V. & Co KG, Kurt-Schumacher-Str. 24, 66130 Saarbrücken, Tel.: +49 (0) 681 8803-0, E-Mail: [email protected] (im Folgenden: „Veranstalterin“).

2. Dauer des Gewinnspiels
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist bis zum 04.07.2025 möglich. Verspätet eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

3. Teilnahme und Teilnahmeschluss
Die Teilnahme erfolgt, indem der ausgefüllte Bewerbungsbogen sowie eine Beschreibung des Projektes und ggf. Fotos oder sonstige Materialien betreffend das Wettbewerbsprojekt per Online-Formular an die Veranstalterin übersandt werden. Anhänge können nur im Format PDF oder JPG hochgeladen werden. Eine Rückgabe der eingereichten Materialien, gleich in welcher Form an die Teilnehmer erfolgt nicht.

Der Leiter der Teilnehmergruppe versichert, dass die im Bewerbungsbogen gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Der Leiter der Teilnehmergruppe versichert, dass es sich um die von ihm zur Teilnahme eingereichte Naturschutzmaßnahme um eine von seiner Gruppe selbst und nicht von Dritten ergriffene Maßnahme handelt.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Teilnahmeberechtigt sind Kindergärten, Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in Gruppen ab 10 Kindern mit Standort im Saarland oder Rheinlandpfalz.

4. Auswahl der Gewinner
Nach Ende der Teilnahmefrist wird eine fachkundig besetzte Jury die fristgerecht eingegangenen Bewerbungen bewerten und die Gewinner auswählen. Gewinnansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar.

5. Benachrichtigung der Gewinner
Die Wettbewerbsgewinner werden von der Veranstalterin per E-Mail, Telefon oder Anschreiben per Post an die jeweils im Teilnahmeformular angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt.

6. Was ist bei Einreichung von urheberrechtlich geschützten Werken (z.B. Fotos oder Zeichnungen) zu beachten?
Die Teilnehmer bzw. die Teilnehmergruppe muss bzw. müssen das Werk selbst angefertigt haben oder die Nutzungsrechte mit dem Recht der Weitergabe an die Veranstalterin und der Einräumung der unter Ziffer 6 beschriebenen Nutzungsrechte an die Veranstalterin erworben haben. Für den Fall, dass die Teilnehmer das Werk nicht selbst angefertigt haben, wird der Urheber in der Bewerbung benannt.

7. Einräumung von Nutzungsrechten
Mit Teilnahme am Naturschutzpreis räumen die Teilnehmer bzw. die Teilnehmergruppe für den Fall, dass sie als Gewinner ausgewählt wird, der Veranstalterin das einfache Nutzungsrecht ein, die Umsetzung des Gewinnerprojektes einschließlich der beigefügten Materialien wie Fotos, Zeichnungen o.ä. unwiderruflich, unentgeltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkt zu Dokumentationszwecken, zur Berichterstattung über den Naturschutzpreis und zur Eigenwerbung zu veröffentlichen/veröffentlichen zu lassen, vervielfältigen/vervielfältigen zu lassen, zu verbreiten/verbreiten zu lassen und öffentlich zugänglich zu machen/öffentlich zugänglich machen zu lassen und zu diesem Zweck ihrerseits Dritten entsprechende einfache Nutzungsrechte einzuräumen.

Diese Rechteeinräumung beinhaltet insbesondere, aber nicht abschließend, die Nutzung der Materialien für die Präsentation in den Geschäftsräumen der Veranstalterin, für die Präsentation in sonstigen Ausstellungen, die Veröffentlichung im Internet (auch in sozialen Netzwerken), die Nutzung in Werbemitteln aller Art (z.B. Broschüren, Kataloge) der Veranstalterin.

Die Teilnehmer bzw. die Teilnehmergruppe räumen der Veranstalterin die Nutzungsrechte ohne gesonderte Vergütung ein.

8. Rechtezusicherung und Freistellung von Rechten Dritter
Mit Bestätigung der Teilnahmebedingungen versichert der Leiter der Teilnehmergruppe, dass die Teilnehmer bzw. die Teilnehmergruppe selbst Urheber der ggf. mit der Bewerbung eingereichter urheberrechtlich geschützter Werke ist oder dass die Nutzungsrechte erworben wurden, die es erlauben, der Veranstalterin die Rechte gem. Ziffer 6 einzuräumen. Insbesondere versichert der Leiter der Teilnehmergruppe, dass – bei der Einreichung von Fotos - ggf. auf dem Foto abgebildete Personen mit der Veröffentlichung des Fotos durch die Veranstalterin einverstanden sind und dass sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden.

Der Leiter der Teilnehmergruppe stellt die Veranstalterin von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die daraus geltend gemacht werden, dass die in Ziffer 6 bezeichneten Nutzungsrechte der Veranstalterin nicht eingeräumt werden konnten und/oder das Material gegen geltendes Recht und/oder gegen die Rechte Dritter verstößt. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung.

9. Präsentation Gewinnerprojekte
Die Projekte der Teilnehmergruppen die als Gewinner ausgewählt wurden, können als solche, wie in Ziffer 6 beschrieben in unterschiedlicher Weise unter Nennung des Namens der Gewinnergruppe präsentiert werden.

10. Ausschluss von Teilnehmern
Die Veranstalterin behält sich vor, Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen. Dies erfolgt dann, wenn die Veranstalterin Kenntnis davon erlangt, dass ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen vorliegt. Die Veranstalterin ist nicht verpflichtet, den Grund für den Ausschluss aus dem Wettbewerb mitzuteilen.

11. Technische Verfügbarkeit, Beendigung des Wettbewerbs, Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher Angaben und behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen oder aus sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels mit angemessenem Aufwand nicht gewährleistet werden kann. Der Teilnehmer hat kein Recht auf Wiedergutmachung, Schadenersatz oder sonstige Ansprüche gegenüber dem Veranstalter

11. Ausschluss des Rechtsweges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.