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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Online-Shop, betrieben von Möbel Martin B.V. & Co. KG, Kurt-Schumacher-Str. 24, 66130 Saarbrücken. In Leichter Sprache finden Sie diese Erklärung hier: Leichte Sprache

Geltungsbereich und gesetzliche Grundlage

Als Anbieter eines Online-Shop unterliegt MÖBEL MARTIN den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen.

Unsere Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit ergibt sich aus:

  • § 3 BFSG in Verbindung mit Anhang I Ziffer IV der Richtlinie (EU) 2019/882.

Zur Bewertung der digitalen Barrierefreiheit wurde ergänzend die Norm EN 301 549 (Version 3.2.1) sowie die darin referenzierten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 – Konformitätsstufe AA herangezogen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise barrierefrei. Die Barrierefreiheit der Website wurde im Juni 2025 im Rahmen eines BCAG-Tests überprüft. Dabei wurden die Anforderungen der Norm EN 301 549 (Version 3.2.1) zugrunde gelegt, die u. a. auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, basieren.

Die folgenden Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei

  • Nicht-Text-Inhalt: Eine rein dekorative Grafik soll vor dem Screenreader versteckt werden - ein alternativer Beschreibungstext bietet keinen Mehrwert.
  • Info und Beziehungen: Überschriften haben keine korrekten HTML-Strukturelemente h1 bis h6 oder sind nicht mit äquivalenten ARIA-Rollen und Attributen ausgezeichnet um die Inhalte der Seite mit der Tastatur zu erschließen.
  • Sinnvolle Lesereihenfolge: Cookie-Banner im Screenreader unverständlich. Für blinde Screenreader-Nutzende sind Vorhandensein und Inhalt des initialen Cookie-Bannern nicht verständlich. Android: Zu viele Informationen werden auf einmal ausgegeben.
  • Anpassbarkeit von Textabständen: Links in der Hauptnavigation nicht sichtbar oder bedienbar (bei vergrößerten Zeichen- und Wortabständen)
  • Kontrast (Minimum): Text sollte einen Mindestkontrast von 4,5:1 zum Hintergrund haben. In einigen Fällen ist dies nicht gegeben.
  • Schriftgrößenanpassung: Button für Privatsphäre-Einstellungen verdeckt Text (bei Vergrößerung) iOS: Seite passt sich nicht ins einspaltige Layout an (bei Vergrößerung) Android: Bei erhöhter Schriftgröße ist die Website nicht vollständig angepasst
  • Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten: Die Schaltfläche „Speichern“ des Cookie-Banners ist schlecht sichtbar. Zudem ist der ausgewählte Umschalter („Notwendig“) im Cookie Banner nicht erkennbar.
  • Linkzweck (Im Kontext): Buttonbeschriftungen sollten besser beschrieben werden.
  • Überschriften und Beschriftungen (Labels): Beschriftungen sind nicht aussagekräftig genug.
  • Sichtbarkeit des Tastaturfokus: Fehlender Fokusindikator in Karussell-Links auf der Startseite
  • Beschriftung (Label) im Namen: Sichtbare Beschriftungen von Bedienelementen kommen nicht im zugänglichen Namen des Bedienelements vor.
  • Konsistente Navigation: Inkonsistente Breadcrumb-Navigation (auf den Seiten Erklärung zur Barrierefreiheit und im Inhaltsverzeichnis)
  • Fehlermeldungen in Textform: iOS: Die Fehlermeldungen sind nicht direkt erkennbar (werden nicht vorgelesen von VoiceOver) 
  • Benutzerpräferenzen: Einige Elemente sind im Kontrastmodus nicht oder schwer wahrnehmbar. iOS & Android: Der Slider ist im Dark Mode nicht gut lesbar
  • Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen: Sichtbare Beschriftungen von Formularelementen sind nicht vollständig vorhanden.
  • Vorschlag bei Fehler: Formular Fehlermeldungen sind unverständlich und geben zu wenig Hinweise, wie der Fehler zu korrigieren ist.
  • Name, Rolle, Wert: Name, Rolle oder Wert von interaktiven Elementen wird nicht angegeben
  • Statusmeldungen: Fehlermeldungen in einem Formular sind nicht programmatisch ermittelbar.
  • Benutzerpräferenzen: Benutzerdefinierte Browsereinstellungen werden nicht berücksichtigt Grafiken werden für die Darstellung von Schriften verwendet: Die Texte auf den Grafiken finden sich nicht im Alt-Text oder dem Seiteninhalt wieder. 
  • Alt-Texte für dekorative Bilder: Grafiken, die keinen Mehrwert bieten, haben Alt-Texte, statt einer dekorativen Kennzeichnung. 
  • Link- und Buttonbeschriftungen sollten besser beschrieben werden. 
  • Alt-Texte nicht aussagekräftig für Banner, Bildgalerien, Bild-Link Kombinationen
  • Eine PDF-Datei, deren Herausgeber die MÖBEL MARTIN nicht ist, aber die in unserer Internetseite eingebunden ist, ist nicht barrierefrei. (Zusätzlicher Hinweis zur Information: PDF-Dateien, auf die diese Website extern verlinkt, sind ebenfalls teilweise nicht barrierefrei.)
  • Terminbuchungs-Flag nicht über Tastatur ansteuerbar
  • Banner-Slider läuft automatisch durch: Der Slider (z. B. auf der Startseite) lässt sich nicht pausieren.

Wir sind uns der bestehenden Barrieren bewusst und arbeiten daran, diese schnellstmöglich zu beheben. Aufgrund der Komplexität der technischen Anpassungen gehen wir derzeit davon aus, dass dies innerhalb der nächsten 12 Monate schrittweise erfolgen wird. Barrierefreiheit verstehen wir als einen fortlaufenden Prozess. Unsere Website wird regelmäßig auf bestehende sowie neu auftretende Barrieren geprüft und entsprechend weiterentwickelt. Erkannte Probleme werden zeitnah behoben.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt und zuletzt am 27.06.2025 aktualisiert.

Feedback und Kontakt

Sie möchten uns Barrieren melden oder Informationen zur Barrierefreiheit anfordern?

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular mit dem Betreff: „Ich habe eine Frage/Anmerkung zur Barrierefreiheit“. 

Alternativ erreichen Sie uns auch unter:

[email protected]

+49 (0) 681 8101-0 (Mo– Sa 08:00–17:00 Uhr)

Beschwerdemöglichkeit bei der Marktüberwachung

Wenn Sie der Meinung sind, durch eine nicht barrierefreie Gestaltung dieser Website benachteiligt zu sein, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde nach dem BFSG wenden.

Weitere Informationen zur Marktüberwachung im Bereich Barrierefreiheit erhalten Sie bei der www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de

Freiwilliges Schlichtungsverfahren

Unabhängig davon können Sie sich auch an die Schlichtungsstelle (§ 16 BGG) wenden, sofern beide Seiten dem Verfahren zustimmen. Diese ist vorrangig für Konflikte mit öffentlichen Stellen zuständig, steht jedoch auch für freiwillige Schlichtungen mit Unternehmen offen.

Kontakt Schlichtungsstelle BGG:

www.schlichtungsstelle-bgg.de
[email protected]
Online-Antrag barrierefrei stellen

Das Verfahren ist kostenfrei und ohne Rechtsbeistand möglich.

Technischer Hinweis

Diese Erklärung ist dauerhaft über die Startseite verlinkt und in maschinenlesbarer Form verfügbar.