MÖBEL MARTIN öffnet seine Einrichtungshäuser im Saarland auf ganzer Fläche
Saarbrücken, 27. April 2020.
MÖBEL MARTIN öffnet seine saarländischen Einrichtungshäuser in Saarbrücken, Ensdorf und Neunkirchen ab dem 28.04.2020. Dies ist das Ergebnis der Klage, die das Unternehmen am 23.04.2020 beim Oberverwaltungsgericht Saarlouis eingereicht hat.
MÖBEL MARTIN darf seine Einrichtungshäuser im Saarland ab dem 28.04.2020 wieder auf ganzer Verkaufsfläche öffnen. Das Unternehmen hatte am 23.04.2020 beim Oberverwaltungsgericht Saarlouis sowie bei vier rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichten Klage gegen die Beschränkungen durch die Rechtsverordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie von Saarland und Rheinland-Pfalz eingereicht.
Am 27.04.2020 hat das Oberverwaltungsgericht Saarlouis dem Antrag stattgegeben. Dies bedeutet, dass die Einrichtungshäuser in Saarbrücken, Ensdorf und Neunkirchen ab dem 28.04.2020 Ihre Türen für die Kunden wieder öffnen – natürlich unter Einhaltung der angeordneten Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen sowie der gesetzlich zulässigen Personendichte. Aus Rheinland-Pfalz liegt bislang noch kein Urteil vor.
Die Vorschriften werden nach Angaben des Unternehmens sogar übererfüllt, so Nicolas Martin, geschäftsführender Gesellschafter und Sprecher der Geschäftsführung: „Die Sicherheit unserer Kunden und Mitarbeiter steht nach wie vor an erster Stelle. Wir haben ein umfangreiches Hygienekonzept mit zahlreichen Vorkehrungen erarbeitet. Dies ist auch einer der Gründe, warum unserer Klage stattgegeben wurde.“ Als Beispiel führt Martin die digitalen Einlasskontrollen in den Einrichtungshäusern Saarbrücken und Ensdorf an. Hier wird mittels elektronischem Zählsystem der Zugang der Kunden gesteuert. So kann erkannt werden, wie viele Kunden sich zum jeweiligen Zeitpunkt im Einrichtungshaus aufhalten und der Zugang kann beschränkt bzw. gestoppt werden. Auf einem Monitor im Eingangsbereich wird die aktuelle Personendichte angezeigt, d.h. jeder Besucher erhält beim Betreten eine Auskunft darüber, wie viele qm Fläche ihm aktuell zur Verfügung stehen. Für das sichere Einkaufen hat MÖBEL MARTIN eine Mindestanforderung von 50 qm / Person festgelegt – die gesetzliche Vorgabe liegt bei 20 qm / Person im Saarland. Eine Zusammenfassung des Hygienekonzepts ist online zu finden unter www.moebel-martin.de/sicherheit.
Die Gastronomie sowie das Kinderparadies der Standorte waren nicht Gegenstand der Klage und bleiben selbstverständlich weiterhin geschlossen.
