MÖBEL MARTIN klagt gegen die Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie
Saarbrücken, 23. April 2020.
Die MÖBEL MARTIN GmbH & Co. KG hat am 23.04.2020 beim Oberverwaltungsgericht Saarlouis sowie bei vier rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichten Klage gegen die Beschränkungen durch die Rechtsverordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie von Saarland und Rheinland-Pfalz eingereicht.
Die im Rahmen der saarländischen sowie rheinland-pfälzischen Corona-Bekämpfungsverordnungen vom 17.04.2020 festgelegten Kriterien zur Öffnung von Verkaufsstätten des Einzelhandels sind für MÖBEL MARTIN nicht nachvollziehbar und führen zu einer Ungleichbehandlung von Unternehmen. Aus diesem Grund hat die Geschäftsführung beschlossen, sowohl im Saarland als auch in Rheinland-Pfalz Klage gegen die Beschränkungen einzureichen.
Dem Unternehmen ist bis auf Weiteres der Betrieb seiner Einrichtungshäuser untersagt, da alle Einrichtungshäuser eine Gesamtverkaufsfläche von 800 m² überschreiten. Das Differenzierungskriterium Verkaufsfläche sei ungeeignet, da es keine Schlussfolgerung dahingehend zulasse, ob in der Verkaufsstätte die Anforderungen des Infektionsschutzes erfüllt werden können. Ganz im Gegenteil sei MÖBEL MARTIN als großflächiger Einrichtungshandel aufgrund der Größe seiner Einrichtungshäuser mit 25.000 m² bis 45.000 m² sogar besser in der Lage, die für den Infektionsschutz erforderliche Einhaltung von Abständen zwischen Kunden und Mitarbeitern zu gewährleisten: Die geforderte Vorgabe hinsichtlich der maximalen Kundenanzahl in den Räumlichkeiten von 20 m²/Person könne problemlos auf bis zu 100 m²/Person erhöht werden. Die Öffnung der MÖBEL MARTIN Einrichtungshäuser würde sich außerdem mit dem Ziel der Regelung, die Attraktivität der Innenstädte zu vermindern und sie so zu entlasten, decken. Keines der Einrichtungshäuser liegt in Innenstadtlage und viele der Kunden kommen in der Regel gezielt per PKW dorthin. Weiterhin sieht MÖBEL MARTIN die sortimentsbezogenen Ausnahmen der Verordnung, wie z.B. Autohäuser, Fahrradhändler, Buchhändler und Baumärkte, die ohne Flächenbegrenzung öffnen dürfen, als willkürlich an. Auch bei MÖBEL MARTIN würden relevante Sortimente angeboten werden.
MÖBEL MARTIN hat in den letzten Wochen weitreichende Vorkehrungen getroffen, um Mitarbeiter und Kunden bestmöglich zu schützen, beispielsweise durch maximale Hygienevorkehrungen wie Spuck- und Mundschutz, kontaktloses Bezahlen, Besucherstromregelungen etc. Das Thema werde sehr ernst genommen und die Zeit genutzt, die Mitarbeiter zu schulen und auf eine sichere Wiedereröffnung vorzubereiten. Eine Teilöffnung auf 800 m² sei für das Geschäftsmodell nicht möglich. Wenn die Einrichtungshäuser weiter geschlossen bleiben müssen, riskiere man den Fortbestand des Traditionsunternehmens. MÖBEL MARTIN trägt Verantwortung für über 2.000 Mitarbeiter, deren finanzielle Existenz auf dem Spiel steht, und ist der Überzeugung, dass mit der Wiedereröffnung von MÖBEL MARTIN ein wichtiger gesellschaftspolitischer und sozialverantwortungsbewusster Schritt gegangen werden muss.
